
Geschätzte Kunden, wir freuen uns über jeden Kleinauftrag. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir für Erstbesichtigungen nicht gratis herumfahren können.
Sollten wir uns nicht einigen können, erwarten wir einen Obolus von Fr. 100.-- in Bar.
Nach bald zwanzig Jahren auf dem Beruf, haben wir genug Erfahrung um Schätzpreise abgeben zu können. Wir erlauben uns daher, für Reparaturen keine Offerten zu rechnen, sondern uns gleich bei der Besichtigung zu einigen.
Jede Reparatur wird im Aufwand ausgeführt, weil wir keine Röntgenaugen besitzen um auch hinter das Defekte zu sehen.
Die Mentalität „Geiz ist Geil“ schlägt um sich, wir feilschen nicht um die letzten Fr. 50.-- sondern führen die Reparatur aus, oder lassen es.
Für private Bauherren und Einzelobjekte von Planern/Architekten ist die erste und zweite Beratung und Offerte für ein Cheminée kostenlos. Wird danach kein Auftrag erteilt, verrechnen wir für alle weiteren Aufwände Fr. 120.--/h
Projekt Ganzhausheizung: Wir erstellen das komplette Konzept inkl. Planung und Ausschreibung. Bekommen wir den Auftrag ist dieser Aufwand inklusive. Wird der Auftrag anderweitig vergeben, verrechnen wir den vorher vereinbarten Preis für die Projektarbeit.
Projekt Überbauungen für Architekten und GU: Wir erstellen das komplette Konzept inkl. Planung und Ausschreibung. Bekommen wir den Auftrag ist dieser Aufwand inklusive. Wird der Aufwand anderweitig vergeben, verrechnen wir den vorher vereinbarten Preis für die Projektarbeit.
Reparaturen und Serviceleistungen bis Fr. 1'000 werden von Ihnen in Bar oder per Kreditkarte bezahlt.
Anzahlungen von einem Drittel werden ab Summen von Fr. 3'000 mit Fälligkeit innert 10 Tagen in Rechnung gestellt, die Restzahlung erfolgt innert 30 Tagen.
Ab einem Auftragswert von Fr. 9'000 erlauben wir uns, bei Auftragserteilung und kurz vor Lieferung einen Drittel zu verrechnen mit Fälligkeit innert 10 Tagen.
Die Restzahlung erfolgt nach unterschriebener Sichtabnahme innert 30 Tagen.
Wir gewähren keine Skonti, sondern handeln Nettopreise aus.
Unberechtigte Skontoabzüge werden durch unser Inkasso auf jeden Fall eingefordert.
Nach der Sichtabnahme stellen wir die Schlussrechnung. Diese ist zahlbar innert 30 Tagen. Die Zeitspanne zwischen der Sichtabnahme und der Inbetriebnahme hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnung.
Garantie: Seriengeräte unterstehen den Leistungen des Herstellers und sind somit nicht Inhalt der Baugarantiescheine.
Wir stellen erst ab einem Auftragswert von Fr. 10'000 Baugarantiescheine aus.
Alle unsere Preise, wenn nicht anders deklariert, sind exklusive der gesetzlichen Mwst.
| Konditionen exkl. Mwst: | ||||
| Werkzeugpauschale: | CHF 75.00 pro Einsatz | |||
| Unkostenpauschale: | CHF 98.00 pro Einsatz | Region: | Grossraum um die Städte: Zürich, Winterthur, Frauenfeld, Schaffhausen. | |
| Personal: | CHF 98.00 | Region: | gilt ab jeweiligem Startort zuzüglich laden im Magazin, Anfahrt, ausführen der Reparatur und Rückfahrt | |
| Beispiel | Startort Kemptthal 07:30 Uhr - Laden in Pfungen - Anfahrt Russikon, Reparatur, aufräumen - Rückfahrt und ausladen in Pfungen um 11:00 Uhr = 3.5h | |||
| |
3.5h x 98.00 Werkzeugpauschale Unkostenpauschale = |
343.00 75.00 98.00 516.00 CHF + Material |
||
| Wegpauschale | ||||
| übrige Regionen: | Fr. 196.00 pro Einsatz | Bezirke ZH:
SH: Bezirke TG: Kantone: |
Dielsdorf, Dietikon, Affoltern, Horgen ab Beringen Steckborn, Münchwilen, Arbon, Bischofszell, Weinfelden und Kreuzlingen AG, ZG, SZ, SG, GR (bis Chur und Klosters), AI, AR, FL |
|
| Weitere Kantone und angrenzende europäische Länder nach Absprache | ||||
TSR FeuerWerkstatt GmbH
1.4.2010